Ab dem Jahr 2024 müssen sich auch die Gemeinden in der Autonomen Provinz Bozen an die staatlichen Bestimmungen anpassen und nach Vorschrift der nationalen Regulierungsbehörde für Energie und Umwelt ARERA einen Wirtschafts- und Finanzplan (PEF) für die Bewirtschaftung der Hausabfälle zur Festlegung der Abfallgebühr (Tares) erstellen.
Die Tarife für das Jahr 2024 für die Bewirtschaftung der Hausabfälle (Tares) wurden mit Beschluss 172/A/2024 vom 12.07.2024 wie folgt genehmigt:
Restmüll:
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- Grundgebühr pro Person:
| 12,25 €
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- Entleerungsgebühr:
| 0,08286 €
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- Mindestentleerungs pro Person:
| 180 Liter
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- Grundgebühr pro Betrieb laut Punktesystem:
| 5,55 €
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Biomüllsammlung:
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- Einzeltonne:
| 70,00 €
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- Gemeinschaftstonne:
| 120,00 €
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- Großproduzent: | 170,00 € |
zum Beschluss 172/A/2024 vom 12.07.2024:
Genehmigung der Tarife für den Müllabfuhrdienst der Gemeinde für das Jahr 2024
zu den geltenden Gemeindeverordnungen:
1. Verordnung über die Bewirtschaftung der Hausabfälle und der den Hausabfällen gleichgestellten Sonderabfällen
2. Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll
3. Anpassung der Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Bewirtschaftung der Hausabfälle
aktualisiert am 22.01.2025