Gemeindeverordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe)

Gemeindeverordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe)

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Veröffentlichungsdatum

03.01.2025

Beschreibung

Alle Personen, die in Prags in Hotels, Ferienwohnungen oder ähnlichen Unterkünften übernachten, müssen eine Ortstaxe pro Nacht zahlen.

Die Höhe der Abgabe hängt von der Art der Unterkunft ab und kann zwischen 1,50 € und 2,50 € betragen, mit der Möglichkeit einer Erhöhung auf bis zu 5,00 €.

Es gibt Ausnahmen (z. B. für Kinder unter 14 Jahren oder bei Naturkatastrophen), und die Unterkunft muss die Abgabe einheben, melden und an die Gemeinde weiterleiten.

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application/pdf

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

03.01.2025

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Zuletzt aktualisiert: 01.08.2025, 10:47 Uhr

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