Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde

Das Dokument regelt die Zwangseintreibung von Gemeindeeinnahmen in Prags bei ausbleibender freiwilliger Zahlung.

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Veröffentlichungsdatum

02.01.2020

Beschreibung

Wenn jemand der Gemeinde Prags Geld schuldet und nicht freiwillig zahlt, kann die Gemeinde das Geld zwangsweise eintreiben.

Dafür gibt es genaue Regeln, wie die Schulden festgestellt, eingetrieben und eventuell in Raten bezahlt werden können.

Die Kosten für das Verfahren und mögliche Zinsen müssen vom Schuldner übernommen werden, und es gibt auch Möglichkeiten zur Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge.

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Veröffentlichungsdatum

02.01.2020

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Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025, 12:21 Uhr

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