Verordnung über das Recht auf Auskunft

Diese Verordnung der Gemeinde Prags regelt das Recht der Bürger auf Auskunft.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

13.06.2016

Beschreibung

Bürger können bei der Gemeinde Prags eine Anfrage stellen, wenn sie sich bei einer Steuerregel unsicher sind.

Die Anfrage muss klar und vollständig sein und vor dem Handeln eingereicht werden – die Gemeinde antwortet schriftlich innerhalb von 90 Tagen.

Die Antwort gilt nur für den konkreten Fall des Antragstellers und kann nicht angefochten werden.

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Dateiformat

application/pdf

Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

13.06.2016

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Zuletzt aktualisiert: 05.08.2025, 10:27 Uhr

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