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Formular zur Erklärung, dass bestimmte Gebäude landwirtschaftlich genutzt werden und daher steuerlich anders behandelt werden können.
21.03.2025
Die Person erklärt, dass sie bestimmte Gebäude für landwirtschaftliche Tätigkeiten nutzt, zum Beispiel als Eigentümer oder Pächter.
Sie muss Dokumente beilegen, die diese Nutzung beweisen – etwa Verkaufsbelege, Versicherungsnachweise oder Eintragungen in landwirtschaftliche Register.
Das Formular muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden und bleibt gültig, solange sich nichts ändert.
Zuletzt aktualisiert: 04.08.2025, 09:51 Uhr