Ab sofort können am Recyclinghof Welsberg folgende Arten von Gegenständen auf der eigens dafür ausgewiesenen Fläche für den Austausch zwischen Privatpersonen angenommen werden:
- kleinere Möbel (z.B. Tische, Stühle, Regale, Nachtkästchen, Sofas usw.)
- Sportartikel (z.B. Skihelme, Skischuhe, Skistöcke, Ski, Schlittschuhe, Rollerblades, Fahrradhelme usw.)
- Fahrräder
- Geschirr
- Bücher
- Zubehör für Kinder (z.B. Kinderwagen, Kindersitze, Autositze usw.)
- Spiele und Spielsachen.
Für folgende Artikel können Mitteilungen, Hinweise, Angebote an der eigens angebrachten Anschlagtafel veröffentlicht werden:
- für Einrichtungen
- für Waschmaschinen
- für Gefrierschränke
- für Gegenstände, welche nur schwer transportiert werden können.
Für weitere Details siehe folgende Verordnungen der Gemeinde Welsberg:
Verordnung zur Festlegung der Kriterien für die Annahme von wiederverwendbaren Gütern am Recyclinghof Welsberg
Betriebsordnung des gemeindeeigenen Recyclinghofes Welsberg