Ab dem 3. August 2026 ist die Identitätskarte in Papierform nicht mehr gültig, auch wenn das Ablaufdatum noch nicht erreicht ist.
Man darf sie dann nicht mehr für Reisen ins Ausland und auch nicht mehr als Erkennungsnachweis im Inland verwenden.
Dies sieht die Europäische Verordnung Nr. 2019/1157 vor, mit welcher neue Sicherheitsstandards für die Dokumente festgelegt wurden.
Falls Sie noch eine Identitätskarte in Papierform besitzen werden Sie angehalten, eine elektronische Identitätskarte zu beantragen – wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Meldeamt der Gemeinde.
Öffnungszeiten des Meldeamtes: Dienstag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr. Gerne kann telefonisch ein Termin vereinbart werden!
Folgendes ist für das Ausstellen des neuen Ausweises notwendig:
- ein aktuelles Passfoto
- der alten Ausweis
- Sanitätskarte